WhatsApp "Kettenbrief" Zwangshypothek im Grundbuch/Zwangsversteigerung

Begonnen von An Tje, 04 12 2023 - 19:36

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An Tje

Moinsen, habe heute aus Sachsen diesen ziemlich suggestiven und angsteinflössenden "Kettenbrief(?)" erhalten. Was ist denn davon zu halten? Gruselig. Weiß da jemand mehr zu? Danke schon mal. LG Antje

Beate von Mimikama

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#3
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Hier sind besinders Punkt 4 und 5 interessant
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Gerüchte um Lastenausgleichsgesetz verunsichern Immobilienbesitzer
Der Tenor in vielen sozialen Netzwerken: mithilfe des Lastenausgleichsgesetzes sollen vor allem Immobilienbesitzer belangt werden, um die Staatskassen wieder zu füllen. Die Verfasser solcher Berichte - die vor allem in Sozialen Netzwerken kursieren - verbreiten vielfach erfundene Aussagen. Ein Beispiel: ,,Ab 2024 sollen Impfschäden mit Zwangshypotheken auf Immobilien mithilfe des Lastenausgleichsgesetzes ausgeglichen werden!"

Untermauert werden die Theorien mit (teilweise) wahren Aussagen, wie etwa dem Artikel 14 des Grundgesetzes, Absatz 2: ,,Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." Das macht die Geschichten anscheinend für viele glaubwürdig und viele Immobilienbesitzer sorgen sich um ihr Eigentum. Auch die ab 2025 gültige Reform der Grundsteuer, für die Eigentümer dieses Jahr eine Steuererklärung abgeben müssen, und die Zensus-Befragung durch das Statistische Bundesamt nehmen Verschwörungstheoretiker zum Anlass, die Gerüchteküche zum Brodeln zu bringen.
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Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen
44. Abgeordneter
René Bochmann
(AfD)
Plant die Bundesregierung in der Zukunft wegen der Corona-Krise eine einmalige Vermögensabgabe der berechneten Vermögenswerte der Bundesbürger, da das Lastenausgleichsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993
(BGBl. I S. 845; 1995 I S. 248), das zuletzt durch
den Artikel 211 der Verordnung vom 19. Juni
2020 (BGBl. I S. 1328) geändert wurde, und falls
ja, wird dann eine mögliche Hypothekengewinnabgabe und eine Kreditgewinnabgabe eingeführt?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel
vom 6. Mai 2022
Die Bundesregierung wird zur Bekämpfung der Auswirkungen der
Corona-Pandemie alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um Arbeitsplätze zu schützen und Unternehmen zu unterstützen. Die Einführung
einer einmaligen Vermögensabgabe, wie sie in Artikel 106 Nummer 5
des Grundgesetzes beschrieben ist, ist nicht geplant
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💖
Wir nehmen uns des Themas nun an. Sollten wir einen Faktencheck-Artikel dazu schreiben, teilen wir den Link hier mit euch. Bleibt dran!
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