Bescheid Jobcenter Quakenburg / Harzgerode

Begonnen von Tom von Mimikama, 22 09 2023 - 13:21

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Tom von Mimikama

WhatsApp Status. Mal wieder ein Fake, diesmal mit Ukrainischen Namen?
Tom
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Beate von Mimikama

#1
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Eine ukrainische Familie, die über sechs Monate knapp 5500 Euro vom Jobcenter im Harz erhielt. Und ein Bescheid, auf dem alles schwarz auf weiß stand. Nicht wie ursprünglich dargestellt, war dieser Bescheid manipuliert worden, sondern er ist echt. Das bestätigt jetzt auch überraschend das Jobcenter im Harz. Auch in unserer Zeitung war in der ersten Variante davon die Rede, dass es sich um einen Fake handelt. Aber das Foto ist nicht bearbeitet worden, die Zahlen stimmen.
Wie es jedoch zu diesem kuriosen Fall gekommen ist, stellt sich als mehr als ungewöhnlich dar. Denn nicht die dreiköpfige Familie strich das Geld komplett ein. Laut Auskunft des Jobcenters im Harz bekämen Vater, Mutter und Kind nur den ganz normalen Regelsatz für Flüchtlinge. Allerdings habe es im Landkreis eine Notsituation gegeben. Platzmangel für Flüchtlinge. Somit wurde auf teure Unterbringungsmöglichkeiten zurückgegriffen.



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Allerdings wurden der Familie lediglich 1093 Euro ausgezahlt. Die anderen 4460 Euro gingen an den Betreiber der Unterkunft im ehemaligen Ferienpark Harz in Güntersberge.

Bis zu dessen Schließung brachte der Landkreis dort bis zu 210 Flüchtlinge unter.
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André R. von Mimikama

Bei eventueller Veröffentlichung sollten wir auf gute Verpixlung achten.

ZitatGegen diesen Datenmissbrauch will die Behörde nun vorgehen.

,,Von der widerrechtlichen Verbreitung des Bescheidauszuges ist unverzüglich Abstand zu nehmen! Die Betroffenen haben dem nicht zugestimmt. Die KoBa Harz als Ersteller des Bescheides prüft aktuell strafrechtliche Schritte wegen rechtswidrigen Verhaltens, insbesondere des Verstoßes gegen den Datenschutz."
Quelle:
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André vom Mimikama


Claudia von Mimikama

ZitatFakt ist: ,,Die Leute in Harzgerode nehmen diese Summen erschrocken zur Kenntnis", sagt Bürgermeister Marcus Weise (CDU). Er sei erstaunt, dass der Bescheid tatsächlich echt ist. ,,Es ist viel Geld, das hier für eine Familie mit einem Kind gezahlt wird", sagt er.

Weise räumt ein, dass die zum 1. Juli geschlossene Gemeinschaftsunterkunft sehr teuer gewesen sei. ,,Aber der Landkreis hatte zu dem Zeitpunkt keine andere Möglichkeit, die Flüchtlinge unterzubringen", sagt er. Jetzt lebten die Ukrainer zumeist in Wohnungen − was viel billiger sei.

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Claudia
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André R. von Mimikama

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So gesehen sollte die Summe anteilsmäßig ja für alle Flüchtlinge in dieser Unterkunft bezahlt worden sein und nicht nur gezielt an diese Familie.
André vom Mimikama


Beate von Mimikama

You are not allowed to view links. Register or LoginSo gesehen sollte die Summe anteilsmäßig ja für alle Flüchtlinge in dieser Unterkunft bezahlt worden sein und nicht nur gezielt an diese Familie.

Vermutlich eher Kosten pro Bedarfsgemeinschaft, schätze ich. Für 210 Flüchtlinge wäre das ja günstig gewesen. Es standen aber nur 3 Personen auf dem Bescheid
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Claudia von Mimikama

You are not allowed to view links. Register or LoginVermutlich eher Kosten pro Bedarfsgemeinschaft, schätze ich. Für 210 Flüchtlinge wäre das ja günstig gewesen. Es standen aber nur 3 Personen auf dem Bescheid
Ja, pro Familie/Gemeinschaft, die zusammen eine Unterkunft gebraucht hat. Es wird zwar nirgends extra drauf hingewiesen, aber es wäre logisch.
Claudia
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André R. von Mimikama

You are not allowed to view links. Register or LoginVermutlich eher Kosten pro Bedarfsgemeinschaft, schätze ich. Für 210 Flüchtlinge wäre das ja günstig gewesen. Es standen aber nur 3 Personen auf dem Bescheid

Ich meinte das pro Bedarfsgemeinschaft. Jede weitere Familie mit Kind hätte im Prinzip das gleiche Geld für die Unterkunft erhalten müssen. Eine Einzelperson ungefähr 1/3 dieser Unterkunftssumme. Wundert mich das diese Frage in den Medien noch nicht aufgeschlagen ist.
André vom Mimikama


Claudia von Mimikama

So... Grundsätzlich haben wir aber alles soweit beisammen, um das auf-/erklären zu können. Oder findet sich noch irgendwo eine Meldung direkt vom Jobcenter und nicht nur als Zitate in den div. Artikeln dazu?
Claudia
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André R. von Mimikama

Hier noch eine Pressemitteilung der KoBA

ZitatAus aktuellem Anlass informiert die KoBa Harz:

Leistungen nach dem SGB II werden für alle Nationalitäten, auch für ukrainische Flüchtlinge nach denselben Maßstäben ermittelt!

Wir haben darüber Kenntnis erlangt, dass ohne Wissen von Betroffenen und ohne Anonymisierung der Daten, die erste Seite eines Bewilligungsbescheides von SGB II Leistungen veröffentlicht und geteilt wurde.

Von der widerrechtlichen Verbreitung des Bescheid-Auszuges ist unverzüglich Abstand zu nehmen! Die Betroffenen haben dem nicht zugestimmt. Die KoBa Harz als Ersteller des Bescheides prüft aktuell strafrechtliche Schritte wegen rechtswidrigem Verhalten insbesondere des Verstoßes gegen den Datenschutz.

Unabhängig davon ist zur Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) allgemein klarstellend Folgendes mitzuteilen.

In 2022 mussten innerhalb einer kurzen Zeitspanne Unterbringungsmöglichkeiten für den Zustrom von ukrainischen Flüchtlingen geschaffen werden. Da eine entsprechende Infrastruktur im Landkreis Harz nicht vorhanden war, wurden vorübergehend Hotels angemietet und eine Aufnahmeeinrichtung bzw. Gemeinschaftsunterkunft errichtet. Diese Unterbringungsformen waren sehr kostenintensiv.

Zeitgleich wurde auch die Anmietung von Wohnungen initiiert. Trotz der überwältigenden Hilfs- und Spendenbereitschaft war es nicht möglich, alle Wohnungen zeitgleich und sofort wohnbereit herzurichten, so dass die ukrainischen Flüchtlinge nach ihrer Ankunft im Landkreis Harz zunächst in den genannten Unterkünften untergebracht wurden. Der Aufenthalt dort umfasste zumeist nur wenige Wochen.

Die Meinung, dass ukrainische oder andere Nationalitäten höhere Leistungen erhalten, entspricht nicht der Wahrheit. Gerade in den genannten Unterbringungsformen wie Gemeinschaftseinrichtungen werden Beträge im Bescheid gegenüber den betroffenen Personen zwar bewilligt, die Zahlung selbst erfolgt jedoch differenziert. Die Kosten der Unterkunft und Heizung werden an den Träger gezahlt, der diese Dienstleistung vorhält z. B. der Landkreis/ die Kommunen. Die betroffenen Familien bekommen in der Regel lediglich die gesetzlich ausgewiesene Regelleistung ausgezahlt. Dies wird in den Bewilligungsbescheiden auf den Folgeseiten auch differenziert dargestellt.

Für alle Leistungsberechtigten setzt sich der Anspruch auf Bürgergeld aus den
Regelbeträgen (abhängig vom Stand in der Familie und vom Alter)
Mehrbedarfen (individuell, schwanger, alleinerziehend usw.)
Kosten der Unterkunft und Heizung (variable, abhängig von der Art der Unterbringung)
abzüglich vorhandener Einkommen und Vermögen zusammen.

Es gelten die gleichen rechtlichen Maßstäbe. Lediglich durch die individuellen Gegebenheiten in den Personen und Familien ergeben sich unterschiedliche Leistungshöhen.

Ihre KoBa Harz

Quelle:
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André vom Mimikama


Claudia von Mimikama

Danke für die Recherche! 💖
Wir nehmen uns des Themas nun an. Sobald unser Faktencheck-Artikel bereit ist, teilen wir den Link hier mit euch. Bleibt dran!
Claudia
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Claudia von Mimikama

💖 Danke für die gemeinsame Recherche, die nun zu diesem Ergebnis geführt hat:
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#communitypower

Claudia
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